Online-Rezepte: Verstärktes Interesse aber strengere Regeln

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Ein Arzneimittel kaufen, ohne zuvor einen Arzt aufgesucht zu haben: Das ist jetzt nicht mehr erlaubt. Trotzdem hat sich die Haltung der Deutschen gegenüber den Online-Rezepten gelockert.

Die Arzneimittelverordnung und das Internet

Laut der veränderten Arzneimittelverordnung ist es verboten, Online-Rezepte zu verwenden, um ohne das Gespräch mit einem Arzt Medikamente im Internet oder in der Apotheke zu kaufen. Allerdings hat sich inzwischen die Mehrheit der deutschen Bürger dafür ausgesprochen, diese Regelung zu überdenken.

Erst vor kurzem sind die DrED-Rezepte in die Kritik geraten und durch den Bundestag verboten worden. Das bedeutet, dass die Rezepte der Patienten nur noch dann bedient werden dürfen, wenn eindeutig ein Kontakt zwischen Patient und Arzt stattgefunden hat. Das soll die Patienten schützen und auch den Apotheken mehr Sicherheit geben.
Auch wenn viele Kunden in den letzten Jahren noch skeptisch waren, sind die oft günstigeren Preise im Internet ein eindeutiges Argument dafür, die Verordnung anzupassen. Immer mehr Deutsche zeigen mittlerweile eine positive Haltung gegenüber den Online-Rezepten.

Ein Arzneimittel kaufen, ohne zuvor einen Arzt aufgesucht zu haben: Das ist jetzt nicht mehr erlaubt. Trotzdem hat sich die Haltung der Deutschen gegenüber den Online-Rezepten gelockert. (#01)

Ein Arzneimittel kaufen, ohne zuvor einen Arzt aufgesucht zu haben: Das ist jetzt nicht mehr erlaubt. Trotzdem hat sich die Haltung der Deutschen gegenüber den Online-Rezepten gelockert. (#01)

Das Arzneimittelgesetz und die Ausnahmen

Ein Human-Arzneimittel darf nur dann an die Patienten ausgehändigt werden, wenn feststeht, dass die betroffenen Personen direkten Kontakt zum Arzt hatten. Dieser muss das Arzneimittel im Rahmen des Patientenbesuchs verschrieben haben. Bei den Online-Rezepten hat es jedoch offenkundig keine Begegnung zwischen Arzt und Patient gegeben. Hier greift § 48 des Arzneimittelgesetzes.

Allerdings sind in bestimmten Fällen Ausnahmen möglich, beispielsweise, wenn die Beziehung zwischen Patient und Arzt schon länger besteht und aus den vorangegangenen Kontakten hervorgeht, dass ein Folgerezept ausgestellt wird. Bei Anbietern wie DrED greift diese Ausnahmeregel jedoch nicht, denn meistens sind schon die ersten Rezepte ohne das direkte Arzt-Patient-Gespräch erstellt worden.

Das Konzept von Dr.ED

Bei Dr.ED handelt es sich um einen Anbieter eines telemedizinischen Services. Die Patienten kommunizieren telefonisch, über Video oder Fragebögen mit dem ärztlichen Dienst. Damit soll den Betroffenen eine medizinische Beratung geboten werden, die keinen Arztbesuch erfordert. Mit diesem Konzept sollte eine patientennahe und wohnortunabhängige ärztliche Beratung ermöglicht werden.

Zu dem Konzept von Dr.ED gehört der qualitätsgesicherte und barrierefreie Kontakt mit den Medizinern. Dies geschieht über die moderne Kommunikations- und Internettechnologie. Auf diese Weise soll es den Patienten leichter gemacht werden, gerade wenn sie nur eingeschränkt mobil sind oder wenig Zeit haben. Eine weitere Hürde, die DrED überwinden will, sind die Versorgungslücken, wie sie in ländlichen Regionen auftreten können. Grundsätzlich handelt es sich bei dem modernen Konzept um eine zeitgemäße Art, eine möglichst schnelle und gezielte Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Möglicherweise ist dieses Verfahren in bestimmten Fällen eine gute Ergänzung der klassischen Rezeptverfahren.

Video: Krank durch die PILLE! | SAT.1 Frühstücksfernsehen

Die Gesetzesänderung und die Reaktionen

Einige Institutionen, beispielsweise die Bertelsmann Stiftung, haben die Änderung des Gesetzes als Basis für Umfragen genutzt. Zu den wichtigen Rückmeldungen gehören Aussagen wie:

  • Die virtuelle Kommunikation ist kein voller Ersatz für die persönliche Beratung.
  • Mit den Online-Rezepten könnte man die klassische Versorgung ergänzen.
  • Gerade ländliche Gebiete sind unterversorgt: Hier fehlen Ärzte und die Patienten haben eine entsprechend lange Anfahrt.
  • Online-Konsultationen würden den weniger mobilen Menschen helfen.

Natürlich sollte man auch in Zukunft bestimmte Kriterien beachten. Der Missbrauch von Medikamenten ist eine große Gefahr, was bei den Studien teilweise ebenfalls thematisiert wurde.

Dadurch, dass die Rezepte ein wichtiges Element einer medizinischen Behandlung darstellen, würde das Pauschalverbot aller Online-Verschreibungen die innovativen Möglichkeiten ausbremsen. Dabei sind Optimierungen und Beschleunigungen unverzichtbar und die zweckorientierten Modellprojekte brauchen Zuspruch. Das sagen nicht nur viele befragte Personen, sondern auch diejenigen, die für die Studien verantwortlich sind.

Der Ruf nach Fern-Konsultation

Wenn man die Bürger in Deutschland fragt, was sie davon halten, wenn man vom Arzt auch nach einer Online- oder Telefon-Konsultation ein Medikament verschrieben bekommt, so tendieren inzwischen immer mehr Menschen zu einer positiven Antwort. Im Rahmen einer solchen Fern-Konsultation kann der Arzt dann überlegen, ob die Patienten zu einer genaueren Untersuchung in die Praxis kommen sollen oder ob das unnötig ist.

Die statistischen Zahlen lassen eine gewisse Tendenz der Altersgruppen erkennen:

  • 72 % der 14- bis 18-jährigen Befragten stimmten für die Fern-Konsultation,
  • 56 % der 30- bis 39-jährigen Studienteilnehmer sprachen sich für die Online-Konsultation aus,
  • 46 % der über 60-Jährigen waren ebenfalls für die medizinische Beratung aus der Ferne.

Mehr Offenheit gegenüber der modernen Fern-Konsultation, das ist also der aktuelle Trend, gerade bei den jüngeren Personen. Allerdings sieht man bei einem genauen Blick auf die Studienergebnisse, dass es neben den Befürwortern der Online-Konsultation auch noch viele Skeptiker gibt. Mehr über die Möglichkeiten der online Versandapotheken kann man bei  http://www.versandapotheke.net/online-rezept-ausstellen/pille-ohne-rezept/  nachlesen.

Ein Human-Arzneimittel darf nur dann an die Patienten ausgehändigt werden, wenn feststeht, dass die betroffenen Personen direkten Kontakt zum Arzt hatten. Dieser muss das Arzneimittel im Rahmen des Patientenbesuchs verschrieben haben. Bei den Online-Rezepten hat es jedoch offenkundig keine Begegnung zwischen Arzt und Patient gegeben. Hier greift § 48 des Arzneimittelgesetzes. (#02)

Ein Human-Arzneimittel darf nur dann an die Patienten ausgehändigt werden, wenn feststeht, dass die betroffenen Personen direkten Kontakt zum Arzt hatten. Dieser muss das Arzneimittel im Rahmen des Patientenbesuchs verschrieben haben. Bei den Online-Rezepten hat es jedoch offenkundig keine Begegnung zwischen Arzt und Patient gegeben. Hier greift § 48 des Arzneimittelgesetzes. (#02)

Folgeverordnungen: Typische Situationen

Häufig wünschen sich die Arztbesucher für Folgeverordnungen eine einfachere Lösung. Hier geht es darum, die kontinuierliche Behandlung auf möglichst unkomplizierte Weise weiterzuführen. In vielen Fällen würde es ausreichen, sich ohne eine spezielle ärztliche Untersuchung oder Behandlung einfach ein neues Rezept zu holen. Tatsächlich suchen viele Menschen mit chronischen Erkrankungen oft nur den Arzt auf, um mit der dort abgeholten Verschreibung wieder den nötigen Nachschub ihres Medikaments zu holen. Ein intensives Arzt-Patienten-Gespräch findet dabei nicht unbedingt statt.

Zu den klassischen Fällen, bei denen es lediglich um die Folgeverschreibung geht, gehört die Antibabypille. Als beliebtestes Verhütungsmittel in Deutschland wird sie vielen jungen Frauen schon in der Pubertät verschrieben. Die Frauen werden dafür zunächst untersucht, um herauszufinden, welche Antibabypille für sie geeignet ist. Wenn es bei der Einnahme nicht zu Problemen kommt, so bleiben die Frauen bei ihrer Pille. Jedes Quartal eine Untersuchung, das müsste im Grunde genommen nicht sein: Wenn da nicht die Frage nach dem nächsten Rezept wäre.

Auch Blutdrucksenker für Personen, die unter hohem Blutdruck leiden, gehören zu den typischen Medikamenten, die oft jahrelang verschrieben werden. Eine solche Folgeverordnung macht es im Prinzip beiden Seiten leicht: dem Arzt und dem Patienten. Ähnliches gilt auch für rezeptpflichtige Antibiotika und Cortisonsalben. Hier wünschen sich die Betroffenen auch öfter ein vereinfachtes Verfahren. Die persönliche Kontaktaufnahme mit dem Arzt kann in einigen Situationen beschwerlich werden: Hier wäre die Fern-Konsultation eindeutig die bequemere Lösung.

Die Risiken bei Folgeverordnungen

Folgeverordnungen für die Antibabypille oder für blutdrucksenkende Medikamente können zum Risiko werden, wenn die direkte Konsultation mit dem Arzt zu lange aufgeschoben wird. Abhängig von der individuellen Situation und vom Alter sollten sich die Betroffenen mindestens einmal im Jahr zu einer umfassenden Untersuchung oder einem Check-up anmelden.
Die ärztliche Beratung zur Antibabypille soll hier beispielhaft zeigen, dass bestimmte Gefahren auftauchen können.

  • Einige Mediziner warnen vor einem erhöhten Krebsrisiko bei der Einnahme der Pille,
  • Studien zeigen die hormonellen Veränderungen, die das Verhütungsmittel verursacht,
  • möglicherweise kommt es zu unvermuteten Problemen wie Thrombose.

Im Rahmen einer umfassenden Beratung erfahren die Frauen, die die Pille einnehmen, mehr über die Krebsrisiko-Bilanz. So erhöht sich die Gefahr von Brustkrebs und auch von Gebärmutterhalskrebs durch die Antibabypille zwar ein wenig, doch gleichzeitig sinkt das Risiko von Tumoren im Dickdarm, in den Eierstöcken und an der Gebärmutterschleimhaut. Insgesamt betrachtet, ist die Bilanz des Krebsrisikos also neutral.

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Die Kombination aus Arztbesuch, Fern-Konsultation und Online-Rezept: Eine Ideallösung für die Zukunft?

Regelmäßige Arztbesuche sind unverzichtbar, um die nötige Vorsorge zu erhalten und um festzustellen, ob die Medikamente die gewünschte Verbesserung erzielen. Wenn jedoch die Medikation steht und es nur noch um Folgeverschreibungen geht, können die Online-Rezepte eine gute Ergänzung sein. Damit fällt es den Patienten sowie den gesunden Arztbesuchern leichter, sich mit den entsprechenden Arzneimitteln zu versorgen. Die Antibabypille wird meistens nur für drei Monate verschrieben: Nach diesem Zeitraum kommt es jedoch selten gleich zu einer Arztuntersuchung. Wenn sich am gesamten Gesundheitszustand nichts verändert hat, sollte der Weg zu einem einfachen Online-Rezept daher nicht verstellt werden.

Die Fern-Konsultation würde für solche Fälle also ausreichen und das Online-Rezept ermöglichen. Diesem Prozess steht momentan aber noch das Arzneimittelgesetz im Wege. In Zukunft kommt es sicherlich noch zu einigen Anpassungen der Gesetze an die modernen Verfahren. Das wäre vor allem im Sinne der Patienten ein wichtiger Schritt nach vorne.


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