Spieler haben gute Erfolgsaussichten bei Rückforderung von Verlusten bei ungenehmigten Online-Glücksspielen

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Ein bahnbrechendes Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hat erneut bestätigt, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil stellt einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Rechtssicherheit für Online-Sportwetten dar und stärkt die Position der Spieler. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte hebt hervor, dass Spieler gute Aussichten haben, ihren Verlust zurückzuholen, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

Verbotene Online-Glücksspiele: Spieler können auf Rückzahlung hoffen

Rechtsanwalt Cocron betont, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzufordern, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

Rechtsanwälte erzielen Rückzahlung von Verlusten in Online-Sportwetten

CLLB Rechtsanwälte haben erfolgreich die Rückzahlung von Verlusten in Höhe von rund 407.000 Euro für einen Mandanten gefordert, der zwischen 2014 und 2022 an Online-Sportwetten teilgenommen hat. Die beklagte Anbieterin der Sportwetten hatte eine Lizenz aus Malta, durfte jedoch keine Online-Sportwetten in Deutschland, insbesondere in Niedersachsen, anbieten. Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde Klage auf Rückzahlung der Verluste eingereicht.

Rückforderung von Verlusten: Urteil stärkt Rechtssicherheit bei Online-Sportwetten

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Fall von illegalen Online-Glücksspielen entschieden, dass die Beklagte die Verluste an den Kläger zurückerstatten muss. Das Gericht stellte fest, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig sind, da die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen hat. Dieses Verbot dient dem Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie der Prävention und Bekämpfung von Spielsucht.

OLG Oldenburg: Kläger nicht auf Illegalität des Angebots hingewiesen

In diesem Fall hat das Oberlandesgericht Oldenburg klar gestellt, dass der Anspruch des Spielers auf Rückzahlung nicht durch seine Teilnahme an illegalen Online-Sportwetten beeinträchtigt wird. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Spieler Kenntnis von dem Verbot hatte oder sich bewusst dagegen entschieden hat. Die Beklagte konnte keine Beweise vorlegen, die das Gegenteil belegen. Das Gericht betonte, dass der Kläger nicht darauf hingewiesen werden kann, dass das Angebot illegal ist, wenn die Beklagte selbst behauptet, dass es legal war.

Verbot von Online-Glücksspielen: OLG lehnt Aussetzung ab

Die Beklagte beantragte, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Rechtsstreit auszusetzen. Das OLG Oldenburg lehnte diesen Antrag jedoch ab und betonte, dass bereits entschieden wurde, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland mit EU-Recht vereinbar ist. Selbst wenn die Beklagte der Meinung ist, dass das Verbot gegen Unionsrecht verstößt, hätte sie zumindest eine Erlaubnis in Deutschland beantragen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan, so das OLG Oldenburg.

Rechtssicherheit für Online-Sportwetten: Spieler können Verluste zurückfordern

Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, dass Spieler, die Verluste aus Online-Glücksspielen erlitten haben, gute Erfolgsaussichten haben, diese Verluste zurückzufordern, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil trägt maßgeblich zur Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz im Bereich der Online-Sportwetten bei und unterstützt die Maßnahmen zur Prävention von Sucht, zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie zur Bekämpfung von Spielsucht. Spieler können nun darauf vertrauen, dass sie ihre Verluste zurückerstattet bekommen, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

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