Vorsicht bei grober Fahrlässigkeit: Versicherungsleistungen können gekürzt werden

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Die Weihnachtszeit ist eine besinnliche Zeit des Zusammenseins mit unseren Lieben, aber auch eine Zeit erhöhten Brandrisikos. Von Adventskranzkerzen bis hin zu Heizquellen wie Teelichtöfen gibt es zahlreiche potenzielle Brandquellen, die nicht unbeaufsichtigt gelassen werden sollten. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt im Falle eines Brandschadens die größte Verantwortung. Hausbesitzer sollten unbedingt eine Wohngebäudeversicherung abschließen, während die Hausratversicherung den Schutz für persönliche Gegenstände wie Möbel und Co. bietet.

Prävention und Sicherheit haben oberste Priorität bei Brandschutz

Auch wenn Sie über eine Versicherung verfügen, besteht kein absoluter Schutz vor Schäden. Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, Kerzen und andere potenzielle Brandquellen niemals unbeaufsichtigt zu lassen. Ein Feuer, das sich vom Adventskranz auf Möbel oder Vorhänge ausbreitet, kann erhebliche Schäden verursachen. Mieter sind besonders gefährdet, da sie nicht nur für ihre eigenen Schäden, sondern auch für Schäden an Mietobjekten haften können.

Bianca Boss, Vorständin des Bundes der Versicherten (BdV), betont die Bedeutung eines umfassenden Versicherungsschutzes für Mieter, der auch Mietsachschäden einschließlich festverbaute Einrichtungsgegenstände wie Badewannen, Fußböden oder Einbauküchen abdeckt. Mieter sollten sicherstellen, dass ihre Versicherung sie vor finanziellen Verlusten im Falle von Schäden an diesen wichtigen Bestandteilen des Mietobjekts schützt.

Sicherheit für Hausbesitzer: Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer und Wasser

Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist für Haus- und Wohnungseigentümer äußerst wichtig, da sie Schäden am Gebäude selbst abdeckt, die durch Feuer oder Löschwasser entstehen können. Dazu gehören unter anderem Schäden an Türen, Mauerwerk oder festverklebtem Parkettboden. Die Hausratversicherung hingegen schützt bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung und Weihnachtsgeschenke vor Schäden, die durch Feuer oder Löschwasser verursacht wurden.

Schadenregulierung ohne Abzüge: Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit durch Versicherer

Damit Versicherer im Schadensfall keine Abzüge vornehmen, sollten Versicherungsnehmer darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Durch den Verzicht auf das Recht, die Versicherungsleistung zu kürzen, selbst wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde, wird sichergestellt, dass Versicherte im Schadensfall nicht benachteiligt werden. Daher ist es ratsam, in den Versicherungsverträgen den Einschluss solcher Schäden bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme zu vereinbaren.

Versicherungsleistung bei unbeaufsichtigten Kerzen: Vorsicht geboten

Falls Versicherte ihre Kerzen unbeaufsichtigt brennen lassen, kann es vorkommen, dass der Versicherer seine Leistungen kürzt. In solchen Fällen wird den Versicherungsnehmern oft grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen und die Entschädigungsleistung wird entsprechend reduziert. Selbst wenn die Versicherung bei Brandschäden leistet, sollte dies nicht als Freibrief für Unachtsamkeit betrachtet werden. Die vorrangige Priorität sollte immer auf Prävention und Sicherheitsmaßnahmen liegen, um Brandschäden zu vermeiden.

Haftpflichtversicherung: Absicherung bei Verletzungen durch Brandunfall

Die Privathaftpflichtversicherung bietet Schutz für den Fall, dass eingeladene Gäste bei einem Brand verletzt werden und der versicherten Person Schaden zufügen. Es ist wichtig, dass die Versicherungssumme mindestens 15 Millionen Euro beträgt, um ausreichend Deckung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden zu gewährleisten. Da man grundsätzlich mit seinen Einkünften und Vermögen haftet, ist eine angemessene Versicherungssumme von großer Bedeutung.

Brandschäden vorbeugen: Wichtigkeit von Prävention und Versicherung

Damit das Risiko von Brandschäden in der Weihnachtszeit minimiert wird, ist es wichtig, dass jeder die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergreift und potenzielle Brandquellen stets im Auge behält. Neben persönlicher Vorsicht spielt auch der passende Versicherungsschutz eine entscheidende Rolle. Die Privathaftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung bieten umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen eines Brandschadens. Es ist jedoch zu beachten, dass Versicherer bei grober Fahrlässigkeit möglicherweise ihre Leistungen kürzen können. Daher sollten Prävention und Sicherheitsmaßnahmen immer an erster Stelle stehen.

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