Erosion des Rechtsdienstleistungsgesetzes bei Beratung durch Versicherer schwerwiegend befürchtet

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Vor der 96. JuMiKo schlagen die Bundesrechtsanwaltskammer und Landeskammern Alarm: Der bayerische Beschlussvorschlag sieht vor, dass Rechtsschutzversicherer eigenständig Rechtsberatung erteilen, was die Unabhängigkeit und Neutralität der Beratungspflicht laut Anwaltschaft gefährdet. Versicherer könnten Interessenkonflikte nicht vermeiden und würden wirtschaftliche Vorteile über Verbraucherinteressen stellen. Die BRAK fordert eine bundeseinheitliche, deutliche Ablehnung des Plans und betont die Bedeutung berufsrechtlicher Regelungen für den Verbraucherschutz.

Beabsichtigte RDG-Aushöhlung durch Versichererberatung massiv bedroht Verbraucherschutz und Rechtsstaatlichkeit

Anlässlich der 96. Justizministerkonferenz in Bayern kritisieren BRAK und die Präsidentinnen und Präsidenten der Anwaltskammern den bayerischen Vorstoß, anwaltliche Beratungsleistungen an Rechtsschutzversicherer zu übertragen. Sie sehen darin eine gravierende Verletzung des Rechtsdienstleistungsgesetzes und eine Gefährdung der Unabhängigkeit und Neutralität der Rechtsberatung. Die Verbindung von Versicherungsinteressen und juristischer Beratung führe zu unausweichlichen Interessenkonflikten. Verbraucher stünden in einem undurchsichtigen Verfahren, während berufsrechtliche Standards und das Vertrauen in den Schutz nachhaltig geschwächt würden.

Versichererinterne Rechtsberatung birgt unerkannte Risiken für Mandantinnen und Mandanten

Rechtsschutzversicherer steuern ihre Geschäftsprozesse an Gewinnzielen aus, indem sie Auszahlungen beschränken und Prämien erhöhen. Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert, dass eine einheitliche Abwicklung von Deckungsprüfung und Rechtsberatung im selben Versicherungsunternehmen Interessenkonflikte systematisch herbeiführt. Ein einziger Rechtsträger, der über Deckung entscheidet und Rechtshilfe leistet, kann wirtschaftliche Interessen in den Vordergrund rücken. Verbraucherinnen und Verbraucher werden über diese Konfliktlage nicht hinreichend aufgeklärt.

Juristische Schritte werden frühzeitig oft unvermeidbar bei verweigerten Versicherer-Deckungszusagen

Rechtsschutzversicherer verzögern oft die Zusage zur Kostenübernahme, selbst wenn Vertreterinnen und Vertreter der Anwaltschaft einschreiten. Erst juristische Verfahren erzwingen verbindliche Entscheidungen. Die anwaltliche Berufsordnung schützt Mandantinnen und Mandanten dagegen durch klare Regelungen zur Unabhängigkeit und Loyalität. Eine Auslagerung der Rechtsberatung an Versicherer würde diesen Verbraucherschutz außer Kraft setzen und ökonomischen Interessen erlauben, die Kostenübernahme willkürlich zu reduzieren oder abzulehnen, ohne rechtlichen Nachprüfungsanspruch. Mandantinnen und Mandanten würden dadurch unsicher und schutzlos.

Wessels: Organisatorische Trennung innerhalb Versicherer bleibt lediglich reine Augenwischerei

Für BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels zeigt der Vorschlag ein unausgewogenes Machtverhältnis zugunsten von Rechtsschutzversicherern und stellt ein Geschenk auf Kosten der Mandanten dar. Er verdeutlicht, dass eine formale Trennung von Beratungs- und Prüfungseinheiten im Versicherungskonzern Nutzlos sei, um Interessenkonflikte auszuschließen. Versicherer nähmen naturgemäß ihre Profitinteressen als Leitlinien, wodurch sie belastbare und unabhängige Rechtsberatung im Sinne der Versicherten nicht gewährleisten könnten.

BRAK warnt konkret vor Interessenkonflikten bei Versicherungsberatern, schützt Mandanten

Dank der zügigen Reaktion von BRAK und den Landesrechtsanwaltskammern bleibt die Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratung unantastbar. Transparente Abwägung gegensätzlicher Positionen und verlässlicher Verbraucherschutz verhindern willkürliche Ablehnungen von Kostenzusagen. Mandantinnen und Mandanten können sich so auf eine neutrale und professionelle Rechtsvertretung verlassen. Die strikte Beachtung berufsrechtlicher Standards sichert den hohen Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Dieses Vorgehen festigt das Vertrauen in das Rechtssystem und schützt die Schwächsten.

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