Kuchen bei Hauterkrankung: Rettung für den Kindergeburtstag!

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Soll man tatsächlich keinen Kuchen bei Hauterkrankung reichen? Kindergeburtstage sind eine stressige Angelegenheit: Viele kleine und teilweise auch größere Kinder wollen beschäftigt und vor allem verköstigt werden. Kuchen hier, Schokolade da, Bonbons als Belohnung für kleine Spiele und abends Chicken Nuggets und Pommes. Gesund ist das alles nicht, stört die meisten Kinder aber weniger. Doch für ein Kind mit einer Hauterkrankung kann eine solch einmalig schlechte Ernährung schwerwiegende Folgen haben.

Kuchen bei Hauterkrankung: Hilfe, es juckt!

Es gibt vier Lebensmittel, die bei einer Neurodermitis an erster Stelle der möglichen Auslöser für einen Schub stehen. Das sind Hühnereiweiß, Soja, Kuhmilch und Weizen. Nun stelle sich einer die Gesichter der Gastgeber bei einem Kindergeburtstag vor, wenn Sie mit der Liste dieser Lebensmittel ankommen und möchten, dass Ihr Kind diese nicht zu sich nimmt! Ein Kuchen ohne diese Dinge scheint fast unmöglich. Isst das Kind einen normalen Kuchen aber, so reagiert es binnen kürzester Zeit mit Juckreiz und geröteter Haut. Die Stimmung des kleinen Partygastes dürfte dahin sein – und ohne rechtzeitige Hilfe wächst sich eine solche Reaktion zu einem schweren Schub der Neurodermitis aus. So schnell, wie Juckreiz und Rötungen sowie Schuppen kommen, gehen sie nämlich nicht wieder.

Gastgebern und Kind helfen

Wenn Sie Ihrem Kind helfen wollen, so stellen Sie eine Liste mit Lebensmitteln zusammen, die es nicht zu sich nehmen darf. Wenn die Einladung für einen Kindergeburtstag ins Haus flattert und Sie bzw. Ihr Kind zusagen möchten, so überreichen Sie den Gastgebern rechtzeitig die Lebensmittelliste sowie mögliche Alternativen. Damit die Gastgeber nicht gänzlich überfordert von der Sache sind, sollten Sie außerdem für Hilfe sorgen. Bieten Sie zum Beispiel an, einen Kuchen zu backen – oder auch mehrere -, in dem auf die „schlechten“ Inhaltsstoffe verzichtet wird. So wird Ihr Kind nicht zum Außenseiter und alle anderen Gäste auf dem Kindergeburtstag können ebenfalls von diesem Kuchen essen. Sicherlich sind die Eltern des Geburtstagskindes froh, ein wenig Hilfe zu haben.

Ihr Kind sollte nicht von den Aktivitäten anderer Kinder ausgeschlossen werden, daher ist ein offener Umgang mit der Hauterkrankung wichtig. Alle Freunde und deren Eltern sollten über das Problem Bescheid wissen und auch Notfalllösungen parat haben. Wenn Ihr Kind öfter bei anderen Kindern zu Gast ist, sollten Sie deren Eltern auch Listen mit Notfallplänen und eventuell eine Notfalltasche übergeben. So können sich diese Eltern darauf einstellen, dass etwas passieren kann. Gleichzeitig sind sie aber darauf vorbereitet und können im Notfall helfend eingreifen. Kleine Tuben oder Tiegel von Juckreiz lindernden Cremes können im Notfalltäschchen deponiert werden. Auch wichtige Telefonnummern gehören in diese Tasche.

In Kindergarten und Schule für Information sorgen

Da Ihr Kind sicherlich ganz normal in den Kindergarten sowie in die Schule gehen soll, müssen Sie auch dort dafür sorgen, dass alle Bescheid wissen. Gleichzeitig sollte aber klar sein, dass das Kind genauso behandelt werden kann wie andere auch. Lediglich auf ein paar Dinge muss geachtet werden – auch hier sind die Kindergeburtstage mit all den Leckereien wieder das größte Problem. Wenn andere Kinder Geburtstag feiern und Kuchen mitbringen, sollten Sie Ihrem Kind ebenfalls mehrere Stückchen einpacken – natürlich von dem Kuchen, der für die Hauterkrankung geeignet ist. Dann können die Erzieher auch diesen Kuchen verteilen und Ihr Kind muss keine Sonderbehandlung erfahren.

Bedenken Sie bei der Schulspeisung bzw. beim Mittagessen im Kindergarten aber auch, dass die Lebensmittel richtig gewählt werden müssen und dass Informationen zu den Inhaltsstoffen gegeben werden. Wird das Essen über einen externen Anbieter geliefert, sollten Sie darauf achten, dass die richtigen Menüs verteilt werden. Instruieren Sie auch hier die Erzieher und Lehrer wieder entsprechend.


Bildnachweis: © Fotolia – cirodelia

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