Wann wird der Studentenjob versicherungspflichtig?

27.08.2003 | Dortmund
Ob kostenfrei familienversichert oder kostengünstig zum Studententarif hängt sowohl vom Alter als auch vom Einkommen aus der Nebentätigkeit ab. Studenten haben im allgemeinen über ihre Eltern bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Familienversicherung aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

Studenten, für die eine Familienversicherung nicht (mehr) in Frage kommt, werden selbst Mitglied in der Krankenversicherung für Studenten. Der neue Beitragssatz für die Krankenversicherung, der ab dem Wintersemester 2003/2004 gilt, beträgt 46,60 Euro monatlich. Für die Pflegeversicherung kommen noch mal 7,92 Euro hinzu.

Wer als versicherungspflichtiger Student eine Nebentätigkeit ausübt, für den kann jedoch in bestimmten Fällen der "Normaltarif" gelten. Zum Beispiel dann, wenn das Studium nicht mehr im Vordergrund steht. Mit dem Versicherungscheck auf big-direkt.de werden alle zusätzlichen Bedingungen für den günstigen Studententarif abgefragt und in die Bewertung einbezogen. Mit einem Klick erfährt man, ob der Nebenjob versicherungspflichtig ist, oder nicht.

Die studentische Pflichtversicherung endet im allgemeinen mit dem Ende des 14. Fachsemesters oder mit der Vollendung des 30. Lebensjahres. Nach dem Ende der studentischen Pflichtversicherung besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung.

Unser Tipp zum Studienbeginn:

Versicherungsstatus prüfen und Bescheinigung für die Immatrikulation bei der Krankenkasse anfordern!

Quelle: Pressemeldung BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz: BIG direkt gesund

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