Jedes dritte Kind kommt unehelich zur Welt
An Hinterbliebenenschutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es durchschnittlich nur rund 160 Euro Waisenrente. Der hinterbliebene Partner geht leer aus. Grund: Die gesetzliche Witwen- und Witwerrente wird nur bezahlt, wenn die Eltern verheiratet waren und die Ehe mindestens ein Jahr vor dem Tod geschlossen wurde.
Familie mit Risikoleben schützen
Unverheiratete Paare sollten deshalb dringend mit einer preisgünstigen Risikolebensversicherung vorsorgen, empfiehlt die uniVersa. Neben der Waisenrente ist sie, gerade wenn die Kinder noch klein sind, oftmals die einzige Einkommensquelle. Die Versicherungssumme sollte je nach Alter des Kindes mindestens das fünf- bis siebenfache des Bruttojahreseinkommens des erwerbstätigen Partners betragen.
Auf Erbschaftsteuer achten
Nach dem Erbschaftsteuergesetz können eheähnliche Lebensgemeinschaften untereinander nur 5.200 Euro steuerfrei vererben. Mit einem ganz legalen Trick lässt sich jedoch auch eine höher abgeschlossene Risikolebensversicherung erbschaftsteuerfrei beziehen, weiß die uniVersa. Hierzu sollte zum Beispiel die Mutter einen Vertrag auf den Partner abschließen. Sie ist Versicherungsnehmerin, im Todesfall bezugsberechtigt und zahlt die Beiträge - der Vater ist lediglich versicherte Person. Durch diese Vertragskonstellation fällt bei der Auszahlung keine Erbschaftsteuer an. Das Modell eignet sich ebenfalls für Verheiratete, deren Vermögens- und Immobilienwerte über den Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer liegen.
Quelle: Pressemeldung uniVersa Lebensversicherung a.G.
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