Fünfter Deutsch-Französischer Parlamentspreis

20.08.2010 | Berlin
Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale verleihen alle zwei Jahre für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen, den deutsch-französischen Parlamentspreis.

Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben, das seit August 2008 als selbständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.

Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert. Der Bewerbung sind beizufügen: Drei Exemplare des Werkes, ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite, ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten sowie eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten.

Bewerbungsschluss ist der 15. November 2010.

Deutsche Bewerber richten Ihre Bewerbung bis zum 15. November 2010 an:

DEUTSCHER BUNDESTAG

Wissenschaftliche Dienste

Fachbereich WD 1

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Tel. 030-227-38630

Fax: 030-227-36464

Mail: deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de

Quelle: Pressemeldung Deutscher Bundestag

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