Aigner: Anforderungen in der Spielzeug-Richtlinie sind nicht ausreichend
Die hohe Zahl der im Schnellwarnsystem der Europäischen Gemeinschaft - RAPEX -gemeldeten Spielzeuge zeigt, dass in diesem Bereich nach wie vor nennenswerte Sicherheitsmängel zu finden sind. "Trotz aller bisherigen Bemühungen auf nationaler und europäischer Ebene kann keine Entwarnung in Sachen Spielzeugsicherheit gegeben werden", hob Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hervor.
Umso wichtiger ist es, dass auch bei der Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie die notwendigen rechtlichen Instrumentarien zur Verbesserung der Spielzeugsicherheit geschaffen werden. Deutschland hat sich deshalb bei den jüngsten Beratungen im Rat für weitergehende Vorschriften in der Richtlinie eingesetzt. "Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, in dem sensiblen Bereich der Spielzeugsicherheit nicht nur auf die Eigenerklärung des Herstellers abzustellen, sondern eine Überprüfung durch eine dritte Stelle vorzusehen", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Aigner. Fehlerhafte und unsichere Produkte dürfen erst gar nicht in den Handel kommen. Auch in den USA (United States of America) wurde eine verpflichtende Drittprüfung von Spielzeug vorgeschrieben.
Ebenso geht der vorliegende Vorschlag zu den chemischen Anforderungen an Spielzeug noch nicht weit genug. Das gilt insbesondere für Duftstoffe und den Gehalt an Schwermetallen.
"Europa muss sich in diesen Fragen bewegen. Es müssen überzeugende Lösungen im Interesse unserer Kinder gefunden werden, um endlich zu Fortschritten bei der Sicherheit von Spielzeug zu kommen" sagte Ministerin Aigner.
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
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